Wofür hafte ich trotz Versicherung selbst?
Kurz gesagtDas regeln die Mietbedingungen deines Vermieters. Meist zahlst du voll bei Vorsatz, Alkohol oder Drogen, nicht eingetragenen Fahrern und vielen Bedienfehlern (z. B. Markise, Falschtanken, Frost). Eine übersehene Durchfahrtshöhe gilt in der Regel als grob fahrlässig.
Die Vollkasko deckt viel ab, aber nicht alles. Was genau du selbst trägst, steht in den Mietbedingungen deines Vermieters auf der Fahrzeugseite. Üblich ist die volle Haftung bei:
- Vorsatz, Fahren unter Alkohol oder Drogen, Unfallflucht
- Fahrten mit Personen, die nicht im Mietvertrag stehen
- verbotener Nutzung, z. B. Motorsport, oder Fahrten in nicht erlaubte Länder
- Bedienfehlern: falscher Kraftstoff, Schäden an Markise, Aufstelldach oder Hubbett, Losfahren mit ausgefahrener Markise oder Stützen, Frostschäden durch nicht geleerte Wassertanks
Höhen- und Rangierschäden laufen über die Kasko mit Selbstbeteiligung. Wer eine ausgeschilderte Durchfahrtshöhe übersieht, handelt aber meist grob fahrlässig, dann kann die Haftung höher ausfallen.
Viele Vermieter berechnen außerdem eine Bearbeitungspauschale für einen selbst verschuldeten Schaden oder für Anfragen von Behörden, z. B. wegen eines Bußgelds. Die Beträge stehen in ihren Mietbedingungen.
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